Prüfe in wenigen Schritten, ob dir bei deinem Wegzug aus Deutschland die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG droht.
Schritt 1 von 6
Hast du aktuell deinen Wohnsitz in Deutschland?
✓
Gute Nachricht
Ohne Wohnsitz in Deutschland greift die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG in der Regel nicht. Du unterliegst keiner unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland.
Schritt 2 von 6
Warst du innerhalb der letzten 12 Jahre mindestens 7 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland?
✓
Gute Nachricht
Da du nicht mindestens 7 der letzten 12 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig warst, greift die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG voraussichtlich nicht.
Schritt 3 von 6
Details zu deinem Wegzug und der Beteiligung
Schritt 4 von 6
Angaben zu deiner Beteiligung
Mindestens 1 % Beteiligung ist Voraussetzung für die Wegzugsbesteuerung.
✓
Gute Nachricht
Bei einer Beteiligung von weniger als 1 % greift die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG nicht. Es müssen mindestens 1 % der Anteile gehalten werden.
Schritt 5 von 6
Bewertung deiner Beteiligung
Der persönliche Einkommensteuersatz liegt in Deutschland zwischen 0 % und 45 %.
Ergebnis
⚠
Wegzugsbesteuerung greift
Hinweis: Diese Berechnung dient nur der groben Orientierung. Die tatsächliche Steuerlast kann durch Teileinkünfteverfahren (60 %), Freibeträge, DBA-Regelungen und Stundungsmöglichkeiten abweichen. Bitte informiere dich bei uns oder einem kompetenten Steuerberater.
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